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Privatkassen und Beihilfe erstatten die gesamten KOSTEN einer Behandlung. Diese Kosten fallen meist höher aus, als die pauschalen Stundesätze, die nicht privat Versicherte bezahlen, da ich einzelne Leistungen die ich innerhalb der Behandlung erbringe, abrechne.

Privatversicherte benötiken KEIN Rezept vom Arzt, da ich nicht med. Bademeisterin und Masseurin bin, sondern, selbst Untersuchungen durchführen, Diagnosen stellen und über nötige Therapien (auch Dauer und Häufigkeit) entscheiden kann und darf. Insofern sind Heilpraktiker den Ärzten gleichgestellt und führen aber Massagen und manuelle Therapien selbst durch, stellen dem Patienten eine Rechnung aus und diese wird dann eingereicht und von der Krankenkasse oder Beihilfestelle erstattet.

Die freie Heilfürsorge der Polizei erstattet nach Auskunft nur den Beihilfe-Teil.

Private Zusatzversicherungen, für Kassenpatienten, enthalten meist auch Erstattung zu 80% der Behandlungskosten, bei einer Höchstsumme von jährlich € 1000

Patienten, die nicht privat oder Beihilfe versichert sind, 
zahlen pro Therapiestunde            € 35,00
Behandlung 30 Min.  -  € 20,00
Schulter-Nacken-Massage 30 Min  - € 18,00

Psychoterapie-Gesprächstherapie-Heilhypnose:
um es jedem Patienten zu ermöglichen, bezahlbare Therapie (zügig und ohne Warteliste) zu erhalten, berechne ich zwischen € 25,00 und € 30 pro Therapiesitzung von 60 Minuten.